Die Berechtigung, das Fachzeichen des deutschen Bestatterverbandes führen zu dürfen, sowie die ISO-Norm Zertifizierung seit 2009, dokumentieren unsere besondere Qualifikation.

Die Berechtigung, das Fachzeichen des deutschen Bestatterverbandes führen zu dürfen, sowie die ISO-Norm Zertifizierung seit 2009, dokumentieren unsere besondere Qualifikation.

Bestattung Bauer

HERZLICH WILLKOMMEN

Unser Unternehmen

Wir sind als Bestatter und Berater bezüglich einer Bestattungsvorsorge an unseren Standorten Weiden, Pressath und Eschenbach, sowie überregional, gerne für Sie tätig. Auf diesen Seiten erhalten Sie einen Einblick in unsere Arbeit.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne ausführlich zur Verfügung.

mehr erfahren


Erste Massnahmen

im Trauerfall

Bei Eintritt eines Sterbefalls nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung. Bei einem Trauerfall bei Ihnen zu Hause ist es wichtig, den Hausarzt oder, wenn dieser nicht zu erreichen ist, den Notarzt zu informieren. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Sämtliche weitere Termine, wie z. B. Aussegnung und Beerdigung, werden durch uns koordiniert.

Im Trauerfall werden

folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweis der / des Verstorbenen
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Versichertenkarte
  • Rentennummern (auch von Zusatzrenten)
  • Foto der / des Verstorbenen
  • Kleidung
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Graburkunde (falls vorhanden)
  • Lebensversicherungspolicen (falls vorhanden)

Um Ihnen in dieser schweren Situation unsere Unterstützung anzubieten, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen eine Hilfestellung bieten sollen.

Diese Checkliste können Sie als PDF-Datei downloaden.

Unsere Vorsorge-Editoren

Unter den folgenden Links können Sie online Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen ausfüllen. Eine Patientenverfügung erlaubt es Ihnen, Ihre medizinischen Wünsche für den Fall festzulegen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung diese übernehmen soll, falls das Gericht eine solche anordnet. Nutzen Sie diese Links, um Ihre Vorsorge zu planen und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

zur Patientenverfügung zur Vorsorgevollmacht zur Betreuungsverfügung


Auswahl aktueller

Traueranzeigen

Unsere

Videothek

SO ERREICHEN SIE UNS
T: 0961 3 40 50 oder
T: 09645 9 18 44 10
E-Mail schreiben

HIER FINDEN SIE UNS
Zur Centralwerkstätte 20
92637 Weiden
Karlsplatz 2
92676 Eschenbach